Statuten des Vereins Pro ISSI
Name und Sitz
Artikel 1
Unter dem Namen "Pro ISSI" besteht ein Verein im Sinne der Art 60 ff ZGB mit Sitz in Bern.
Zweckbestimmung
Artikel 2
Der Verein unterstützt insbesondere das von ihm mit-initiierte International Space Science Institute (ISSI) in Bern durch
- Öffentlichkeitsarbeit in der Schweiz zu Gunsten der Raumfahrt im allgemeinen und des Instituts im besonderen.
- Organisation von Tagungen am Institut für Mitglieder, Interessenten und Vertreter von Presseorganen.
- Herausgabe der Publikation SPATIUM.
Der Verein verfolgt gemeinnützige Ziele im Rahmen der Grundlagenforschung und hat keinen Erwerbszweck.
Mitgliedschaft
Artikel 3
Die Mitgliedschaft erwerben können:
- Natürliche Personen als Einzelmitglieder
- Institutionen des Unterrichts und der Wissenschaft als Kollektivmitglieder
- Juristische Personen der Wirtschaft und der Technik als Kollektivmitglieder
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Artikel 4
Der Vorstand kann einem Mitglied, das seinen Pflichten auch nach gebührender schriftlicher Aufforderung nicht Folge leistet, die Mitgliedschaft entziehen.
Im Falle von Streitigkeiten entscheidet der Präsident letztinstanzlich.
Haftung
Artikel 5
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Organisation
Artikel 6
Die Organe des Vereins sind:
a) die Vereinsversammlung
b) der Vorstand
c) die Kontrollstelle
Vereinsversammlung
Artikel 7
Die Vereinsversammlung
- wählt die Mitglieder des Vorstandes
- bestätigt die Kontrollstelle
- entscheidet über Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichts sowie die Mitgliederbeiträge und den Voranschlag für das Folgejahr
- beschliesst über Statutenänderungen und Auflösung des Vereins
Die Vereinsversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Vorstand
Artikel 8
Der Vorstand besteht aus 3-6 Mitgliedern, die auf zwei Jahre zu wählen sind. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er besteht aus mindestens einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem Sekretär und einem Kassier.
Artikel 9
Der Präsident vertritt den Verein im Stiftungsrat des International Space Science Institutes.
Artikel 10
Der Vorstand trifft die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Massnahmen.
Er kann Unterausschüsse bilden, auch unter Einbezug von Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören und ihnen besondere Aufgaben übertragen.
Kontrollstelle
Artikel 11
Die Vereinsversammlung entscheidet über das Kontrollwesen und die Kontrollstelle.
Dauer und Auflösung
Artikel 12
Die Dauer des Vereins ist unbeschränkt.
Wird die Auflösung beschlossen, so ist das vorhandene, nicht zweckgebundene Vermögen
einer Institution ähnlicher Zweckbestimmung zuzuwenden.
Inkrafttreten
Artikel 13
Die vorliegenden Statuten ersetzten diejenigen vom 8. November 2001 und treten nach Genehmigung durch die Vereinsversammlung vom 28. Oktober 2008 in Kraft.
Bern, den 28. Oktober 2008
unterzeichnet:
Der Präsident
Klaus Pretzl
Der Kassier
Hanspeter Schneiter
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